Post-Chef - Ende von Steuerprivileg rechtswidrig
Frankfurt (Reuters) - Deutsche-Post-Chef Frank Appel hält die Abschaffung eines Steuervorteils der Post durch den Bundestag für rechtswidrig.
"Wir sehen den Gesetzentwurf im Widerspruch zum geltenden europäischen Recht", sagte Appel dem Magazin "Focus". Der Bundestag hatte am Freitag das Aus für das Mehrwertsteuerprivileg der Post beschlossen. Ab Juli werden nun auch andere Anbieter von Postdiensten von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie zumindest einen Teil der allgemeinen Leistungen wie den Transport von Paketen ständig und flächendeckend anbieten. Zugleich sollen dann auch viele Postleistungen, die bei der Deutschen Post bislang steuerbegünstigt waren, voll der Umsatzsteuer unterliegen. Der Gesetzentwurf muss aber noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Appel kritisierte laut dem Magazinbericht, dass flächendeckende Briefdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden "unterschiedlich besteuert werden, obwohl diese laut EU-Recht generell von der Mehrwertsteuer zu befreien sind. Daher kann man auch Briefdienstleistungen für Geschäftskunden nicht davon ausnehmen." Außerdem unterliegen laut Appel nach EU-Recht nur individuell ausgehandelte Verträge der Mehrwertsteuerpflicht. "Der Gesetzentwurf will dies jedoch auch für Verträge, die auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründen. Das passt ebenfalls nicht zum EU-Recht", sagte der Konzernchef.
Als einziger Brief-Dienstleister muss die Post derzeit auf das Porto für Postsendungen keine Mehrwertsteuer erheben, weil der ehemalige Staatsmonopolist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Briefdienstleistungen - den Universaldienst - sicherstellt. Konkurrenten wie die niederländische TNT waren dagegen Sturm gelaufen.
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