EuGH: Kommissions-Geldbuße gegen Deutsche Telekom rechtens

Donnerstag, 10. April 2008, 13:21 Uhr
 

Brüssel (Reuters) - Die Deutsche Telekom ist vor fünf Jahren zu Recht eine Geldbuße wegen des Missbrauchs ihrer markbeherrschenden Stellung auferlegt worden.

Das Europäische Gericht erster Instanz wies am Donnerstag in Luxemburg eine Klage der Telekom gegen die 12,6 Millionen Euro hohe Straf zurück. Die Kommission hatte diese verhängt, weil die Telekom Wettbewerbern für den Zugang zu ihrem Netz von 1998 bis 2003 höhere Entgelte berechnet hatte als ihren eigenen Endkunden. Ein Sprecher des Unternehmens sagte, die Telekom bedaure die Entscheidung und werde prüfen, ob sie Rechtsmittel einlege.

Die Telekom hatte eingewandt, dass diese Entgelte von der damals zuständigen Regulierungsbehörde genehmigt worden waren. Doch dieser Umstand entbinde die Telekom nicht von der Verantwortung, das EU-Wettbewerbsrecht einzuhalten, hielt das Gericht fest. "Als Unternehmen in beherrschender Stellung war sie, wenn ihre Entgelte zu einer Beeinträchtigung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs auf dem Gemeinsamen Markt führten, gehalten, Entgeltänderungsanträge zu stellen."