Bundesfinanzhof billigt Steuerprivileg für Abgeordnete
München (Reuters) - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die steuerliche Sonderstellung von Abgeordneten gebilligt.
Richter Hans-Joachim Kanzler sagte am Donnerstag in München, die Revisionen gegen Urteile in erster Instanz zu dieser Frage seien allesamt unbegründet und deshalb abgewiesen worden. Die typischen Aufwendungen von Abgeordneten des Bundestages oder der Länderparlamente seien nicht mit denen anderer Berufsgruppen vergleichbar.
Die Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Kostenpauschale, die Abgeordnete neben ihren Diäten bekommen, war nicht Teil des Urteils des höchsten deutschen Finanzgerichts. Diese Frage muss nun vermutlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären. Die Kläger - ein Geschäftsführer, ein Rechtsanwalt und Steuerberater sowie pikanterweise ein Richter an einem Finanzgericht - zeigten sich enttäuscht und prüfen nun, ob sie das Verfassungsgericht einschalten. Wahrscheinlich werde es dazu kommen, sagte ein BFH-Sprecher.
Die Kläger hatten sich gegen die Sonderstellung der Volksvertreter gewandt und reklamierten für sich die selben Privilegien. Sie waren damit in erster Instanz jedoch nicht durchgekommen. Mitglieder des Bundestages bekommen eine Vergünstigung von rund 3800 Euro im Monat. Sie dient den Abgeordneten als pauschale Abdeckung von Kosten für Reisen, die Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis, Büromaterial oder Telefongespräche. Im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen müssen die Kosten dabei nicht durch Belege nachgewiesen werden.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, rügte genau diesen Punkt. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Abgeordnete ihre Kosten nicht nachweisen müssen", sagte er nach dem BFH-Urteil. Um diese wesentliche Frage habe sich das Gericht herumgewunden. Däke ergänzte, jeder Abgeordnete sollte eine Pauschale erhalten, sie allerdings im Sinne der Gleichbehandlung auch versteuern müssen. Die Kläger sprachen von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Die Grünen begrüßten unterdessen das Urteil. "Die Entscheidung stärkt das freie Mandat", sagte Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Partei. Die Pauschale sei kein Privileg, sie diene vielmehr der Vereinfachung.
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