Verfassungsgericht verhandelt über Wahlcomputer

Dienstag, 28. Oktober 2008, 10:01 Uhr
 

Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab Dienstag darüber, ob die Stimmabgabe für Bundestagswahlen mittels Wahlcomputern zulässig ist.

Geklagt hatten mehrere Wähler. Sie sehen durch den Einsatz der Geräte bei der Bundestagswahl 2005 in Wahlbezirken der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt die Verfassung verletzt. Beim Gebrauch der Computer sei die Wahl nicht mehr öffentlich, wie es die Verfassung eigentlich vorschreibe, kritisieren sie. Denn weder die Wähler noch die Wahlvorstände könnten kontrollieren, ob ausschließlich die abgegebenen Stimmen unverändert gespeichert und ausgezählt würden.

Bei dem Einsatz der Geräte geben die Wähler ihre Stimme in den Computer ein. Dieser berechnet nach der Wahl das Ergebnis. Ein Urteil ist erst in mehreren Monaten zu erwarten.