Urteil - "Dummschwätzer" ist nicht unbedingt eine Beleidigung
Berlin (Reuters) - Die Bezeichnung "Dummschwätzer" ist nicht unbedingt als Beleidigung zu werten.
Mit Verweis auf die Meinungsfreiheit hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil gegen einen Stadtrat auf, der in einer hitzigen Ratssitzung einen Kontrahenten als "Dummschwätzer" tituliert hatte. Dafür sollte er eine Geldstrafe von 900 Euro zahlen. Die obersten Richter wiesen in der am Dienstag veröffentlichen Entscheidung jedoch darauf hin, dass es unterschiedlich schwere Schimpfwörter gibt.
Der "Dummschwätzer" zählt nach Auffassung der Karlsruher Richter zu den weniger schlimmen Schimpfwörtern: Der Begriff sei nicht automatisch ehrverletzend, sondern könne als "sprachlich pointierte Bewertung" auch der Auseinandersetzung in der Sache dienen und werde damit vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, entschieden sie. Anders läge der Fall, wenn die Ratsmitglieder einander mit besonders schwerwiegenden Schimpfwörtern etwa aus der Fäkalsprache attackiert hätten. Solche Ausdrücke seien stets als persönlich diffamierende Schmähung einzuordnen.
Der Streit war bei einer Stadtratssitzung zur kommunalen Integrationspolitik ausgebrochen, als der beklagte Stadtrat in einer Rede erwähnte, dass er in einem bestimmten Stadtteil das Gymnasium besucht habe. Hier soll ihn der Kläger mit den Worten unterbrochen haben: "Der war auf der Schule? Das kann ich gar nicht glauben". Der Redner revanchierte sich daraufhin mit dem "Dummschwätzer".
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