BGH: Banken ohne Einlagensicherung müssen Kunden warnen
Karlsruhe (Reuters) - Banken, bei denen das Geld der Kunden nicht umfassend gesichert ist, müssen risikoscheuen Investoren nach einem BGH-Urteil vor einer Geldanlage bei ihnen abraten.
Der Bankensenat des Bundesgerichtshofs (BGH) gab in einem am Dienstag verkündeten Urteil zwei Anlegern im Grundsatz Recht, die bei der Insolvenz der BFI Bank einen Großteil ihres angelegten Geldes verloren hatten, weil das kleine Institut aus Dresden nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken (BdB) angehörte. Wenn der Kunde sein Interesse an der Sicherheit seines Geldes äußere, dürfe die Bank keine Anlage bei ihr selbst empfehlen, entschieden die Karlsruher Richter. (Az.: XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08).
Die klagenden BFI-Kunden hatten wie 80 weitere Geschädigte nur die gesetzlich garantierten 20.000 Euro erhalten. Aus der Insolvenzmasse bekamen sie später nur 30 Prozent ihrer darüber hinausgehenden Einlagen zurück. Insgesamt hatten sie 81.000 und 161.000 Euro angelegt. Ob sie nun auf einen Nachschlag von der Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters hoffen dürfen, muss das Oberlandesgericht Dresden (OLG) neu entscheiden.
Das OLG hatte die Bankkunden abblitzen lassen, hatte dabei aber nur die Erfüllung der Informationspflicht der Bank über die Nichtmitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung geprüft. In dem Punkt stellte sich der BGH hinter die Vorinstanz. Es reiche aus, den Kunden auf einen entsprechenden Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Dass das nicht passiert ist, müsse der Kunde beweisen. Die BFI-Kunden fordern Schadenersatz, weil sie nach eigenen Angaben über die mangelnde Sicherung nicht ausdrücklich informiert worden. Sonst hätten sie ihr Geld woanders angelegt.
Die 1995 gegründete BFI Bank, die einzige Neugründung einer Bank in den neuen Bundesländern, war 2003 von der Bankenaufsicht BaFin geschlossen worden und hatte wenig später Insolvenz angemeldet.
© Thomson Reuters 2009 Alle Rechte vorbehalten.

