Guttenberg nennt Kundus-Angriff trotz Fehlern angemessen
Berlin (Reuters) - Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat Fehler der Bundeswehr bei dem umstrittenen Luftangriff nahe Kundus eingeräumt, hält den Beschuss der beiden Tanklaster aber weiter für angemessen.
Die Politik dürfe nicht verschweigen, dass der Untersuchungsbericht der Nato Verfahrensfehler und Ausbildungsmängel festgestellt habe, sagte Guttenberg am Freitag in Berlin. Er komme jedoch mit Blick auf die gesamte Bedrohungslage in Kundus zu dem Schluss, das der Luftangriff dennoch militärisch angemessen gewesen sei. Disziplinarmaßnahmen gegen den betroffenen deutschen Oberst seien nicht geplant. Zugleich stellte Guttenberg klar, dass er von zivilen Opfern durch den Angriff ausgehe.
Über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen der Bombardierung soll inzwischen auf höchster Ebene entschieden werden. Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft gab die Prüfung des Falls an die Bundesanwaltschaft ab. "In Afghanistan könnte ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs vorliegen, mit dem der Luftangriff vom 04. September im Zusammenhang stand", erklärte die Behörde. Damit könne eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft gegeben sein.
Guttenberg sagte, er gehe in der Tat davon aus, dass es sich im juristischen Sinne in Teilen Afghanistans um einen "nicht internationalen bewaffneten Konflikt" handle. Die Prüfung durch die Bundesanwaltschaft biete die Chance, dass die Soldaten mehr Rechtssicherheit erhielten. Schließen sich die obersten Ankläger Guttenbergs Auffassung an, könnten sie sich am Kriegsvölkerrecht orientieren, was den betroffenen Soldaten zugutekommen dürfte. "Danach wären völkerrechtskonforme Militäreinsätze im Rahmen eines Mandats der Vereinten Nationen grundsätzlich gerechtfertigt", erklärten die Dresdner Ermittler.
Die Bundesanwaltschaft hat nach eigener Aussage bisher keine Anhaltspunkte für eine Straftat deutscher Soldaten. Die Bundesanwälte würden nun aber auch den Nato-Untersuchungsbericht auf die Frage prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren gegen deutsche Soldaten eingeleitet werden müsse. Die Bundeswehr war wegen des von ihr angeforderten US-Luftangriffs Anfang September in die Kritik geraten. Einer Untersuchung der afghanischen Regierung zufolge kamen neben 69 Taliban auch 30 Zivilisten ums Leben, die Benzin aus den Tanks zapften.
Guttenberg hatte das Wort Krieg im Zusammenhang mit dem Afghanistan-Einsatz bereits vor einigen Tagen enttabuisiert. "In Teilen Afghanistans gibt es fraglos kriegsähnliche Zustände", sagte er. Sein Vorgänger Franz Josef Jung hatte es dagegen zur Verärgerung der Truppe strikt abgelehnt, das Wort zu verwenden. Laut Völkerrecht kann ein Krieg eigentlich nur zwischen zwei Staaten stattfinden. Manche herkömmliche Wortwahl passe schlicht nicht mehr auf die Bedrohung heute, sagte Guttenberg.
Zugleich mahnte er Konsequenzen an. Im geheimen Nato-Bericht sei teils von widersprüchlichen, verwirrenden oder veralteten Einsatzregeln die Rede, sagte der Minister. "Das sind natürlich Gesichtspunkte, ... die deutlich machen, dass wir hier erheblichen Nachbesserungsbedarf auf internationaler Ebene haben". Dies gelte auch für die Anpassung nationaler Regeln. Der stellvertretende Generalinspekteur Johann-Georg Dora kündigte rasche Nachbesserungen bei der Ausbildung an, besonders im sensiblen Bereich des Anforderns von Luftunterstützung.
Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold nannte den Luftangriff erneut einen schweren Fehler. Die Bundesanwaltschaft stehe nun vor einer nicht einfachen Aufgabe, sagte er Reuters. Ein Kriegsverbrechen setze voraus, dass der betroffene deutsche Oberst gewusst habe, dass er Zivilisten im Visier hatte. Davon gehe er jedoch nicht aus. Und die Verletzung der Einsatzregeln der Nato-Truppe Isaf sei nicht strafbar.
Der Bundeswehr-Verband zeigte sich skeptisch. Er hoffe, dass es nicht zu einem Strafverfahren komme, sagte Verbandschef Ulrich Kirsch Reuters TV. "Das wäre ein fatales Zeichen in Richtung unserer Frauen und Männer im Einsatz, denn die sagen heute schon: Gehst Du nach Afghanistan, hast Du den Staatsanwalt im Rucksack".
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