Sparmaßnahmen für Pharmafirmen sollen noch 2010 starten
Berlin (Reuters) - Die Pharmafirmen müssen noch im Laufe des Jahres mit Einschnitten rechnen.
Bei einer Tagung mit den Unions-Gesundheitsexperten habe Minister Philipp Rösler deutlich gemacht, dass die kurzfristigen Maßnahmen im Arzneimittelbereich "so schnell wie möglich zur Anwendung kommen sollen", sagte Sprecher Christian Lipicki am Freitag in Berlin. Rösler hatte dafür Preismoratorien und Zwangsrabatte genannt. Dabei gehe es vor allem darum, die Zeit zu überbrücken, bis die geplanten langfristigen Maßnahmen Wirkung entfalteten.
Nach Angaben von Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer kristallisiert sich ein Preismoratorium als wahrscheinlichste Maßnahme für 2010 heraus. Ein Zwangsrabatt für die Pharmafirmen sei dagegen für dieses Jahr eher unwahrscheinlich. Für kommendes Jahr werde über die weiteren Schritte noch beraten.
Die Fachexperten der Union seien sich bei ihrer Klausur im westfälischen Gonau laut Singhammer "in Richtung und Ziel" mit Rösler einig gewesen. Die angekündigte Kosten-Nutzen-Bewertung für innovative Arzneimittel müsse nun rasch eingesetzt werden, da dadurch erhebliche Einsparungen zu erwarten seien. Auch schon vor dem Beginn der geplanten verpflichtenden Preisverhandlungen zwischen Pharmafirmen und Kassen müsse es eine solche Bewertung geben, sagte der CSU-Politiker.
Auch Röslers Sprecher betonte, bei den Beratungen im westfälischen Gronau sei deutlich geworden: "Der Minister und die Unionsfraktion ziehen an einem Strang." Rösler will nun in Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen in Kürze Eckpunkte für die Reform des Arzneimarktes vorlegen. Diese sollen Grundlage für ein Gesetzesverfahren werden.
Zur Linderung der Finanznöte der Kassen will Rösler die Pharmafirmen zu Preisverhandlungen mit den Kassen zwingen. Diese sollen innerhalb eines Jahres zu einem Ergebnis führen. Gelingt dies nicht, soll eine Kosten-Nutzen-Bewertung vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) erstellt werden. Gegebenenfalls werden dann Höchstbeträge festgesetzt. Grundlage für die Verhandlungen soll ein Dossier sein, das die Hersteller zur Markteinführung eines neuen Präparats vorlegen müssen, um den Zusatznutzen zu belegen.
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