Bundestag will für Jobcenter Grundgesetz ändern
Berlin (Reuters) - Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuorganisation der Jobcenter für rund 6,9 Millionen Hartz-IV-Empfänger soll heute (Donnerstag) den Bundestag passieren.
Die in der Praxis bereits übliche Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in den Jobcentern soll durch eine Änderung des Grundgesetzes weiterhin die Regel sein. Die dazu erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit gilt als sicher, weil neben der Koalition aus Union und FDP auch die SPD zustimmen will. Der Bundesrat soll die Grundgesetzänderung am 9. Juli beschließen. Das Verfassungsgericht hatte Ende 2007 entschieden, dass es für die vermischten Zuständigkeiten in den Jobcentern keine Grundlage im Grundgesetz gebe.
Hartz-IV-Bezieher sollen von der Neuorganisation kaum etwas spüren. Allerdings wird in dem Begleitgesetz vorgegeben, dass sich ihre Betreuung verbessern soll. Ab dem Jahr 2012 dürfen zudem 110 statt derzeit 69 Kommunen als sogenannte Optionskommune die Betreuung der Hartz-IV-Bezieher in Alleinregie, aber mit dem Geld des Bundes übernehmen.
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