Arbeitszimmer wieder einfacher steuerlich absetzbar
Karlsruhe (Reuters) - Die Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine seit 2007 geltende Verschärfung des Steuerrechts. Diese verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, entschieden die obersten deutschen Richter. Nach der Regelung konnten Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich dort arbeitet. Nun können Kosten auch dann abgesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer nur zeitweise dort arbeitet, weil kein anderer Platz zur Verfügung steht. (Az.: 2 BvL 13/09)
Die Verfassungsrichter verpflichteten den Gesetzgeber, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu finden. Gerichte und Finanzbehörden dürfen die verfassungswidrigen Regelungen dem Beschluss zufolge nicht mehr anwenden. Laufende Verfahren müssen ausgesetzt werden. Die Steuergewerkschaft rechnet Einbußen für den Fiskus von rund einer Milliarde Euro.
Das Bundesfinanzministerium kündigte an, dem Bundestag "so bald wie möglich" einen Vorschlag für eine verfassungskonforme Lösung vorzulegen. Die finanziellen Auswirkungen könnten noch nicht belastbar abgeschätzt werden. Das Ministerium wies aber darauf hin, dass Beschränkungen bei der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers vom Gericht nicht generell beanstandet worden seien. Es will die Finanzämter nun anweisen, zunächst sämtliche betroffene Steuerbescheide ab der Veranlagung für 2007, wenn verfahrensrechtlich möglich, vorläufig zu stellen. Eine Änderung nicht angefochtener endgültiger Steuerbescheide komme aber nicht in Betracht.
Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer mit bis zu 1250 Euro jährlich abgesetzt werden, wenn der Steuerzahler mehr als 50 Prozent seiner Arbeit dort verrichtete. Ab 2007 konnte der Raum dann nur noch abgesetzt werden, wenn er Mittelpunkt des gesamten betrieblichen und beruflichen Schaffens war. Die Einschränkung stellte vor allem Lehrer und Außendienstmitarbeiter ohne Schreibtisch in der Firma steuerlich schlechter. Der Bundesfinanzhof hatte deswegen schon 2009 verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.
Geklagt hatte im aktuellen Fall ein Hauptschullehrer, der sein Arbeitszimmer täglich zwei Stunden zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nutzt. Die Schule hatte ihm dafür keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.
GERICHT: EINNAMENVERMEHRUNG KEINE RECHTFERTIGUNG
Die vom Gesetzgeber angeführten fiskalischen Gründe könnten als Rechtfertigung für die Verschärfung nicht herangezogen werden, entschieden die Verfassungsrichter mit knapper Mehrheit im Zweiten Senat. "Denn dem Ziel der Einnahmenvermehrung dient jede, auch eine willkürliche steuerliche Mehrbelastung", wiesen die Richter die Grenzen auf. Zudem fehle es an einer vernünftigen Abgrenzung für die Absetzbarkeit. Dass dem Arbeitnehmer kein anderer Platz zur Verfügung stehe, lasse sich leicht durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen.
Von dem Karlsruher Richterspruch können nach Schätzung der Steuergewerkschaft etwa eine Million Arbeitnehmer profitieren. Im Schnitt könnten sie pro Person etwa zwischen 500 und 1000 Euro Steuern sparen oder zurückerhalten, sagte Gewerkschaftschef Dieter Ondracek der Zeitung "B.Z."(Freitagausgabe).
Der Deutsche Steuerberaterverband geht davon aus, dass künftig wieder die alte Regelung vor der Verschärfung gelten wird. Die Richter hätten dem Gesetzgeber die Rote Karte gezeigt, sagte Verbandssprecher Markus Deutsch dem MDR. Nach Angaben des Deutschen Lehrerverbandes wird das Urteil auch die Schulträger entlasten. "Müssten diese nämlich für alle 800.000 Lehrer in Deutschland in den Schulen Arbeitsräume einrichten, so wäre dafür ein Investitionsvolumen von rund 30 Milliarden Euro notwendig geworden", erklärte Verbandspräsident Josef Kraus.
© Thomson Reuters 2012 Alle Rechte vorbehalten.

