Studie facht Koalitionsstreit um Datenspeicherung an
Berlin (Reuters) - Im Koalitionsstreit um die Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Verbrechensbekämpfung gießt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit einer neuen Studie Öl ins Feuer.
Das Innenministerium reagierte am Freitag gereizt auf die Expertise, welche der Vorratsdatenspeicherung keinerlei Nutzen bescheinigt. Die vom Justizministerium in Auftrag gegebene Auswertung basiere auf einer "unsicheren empirischen Faktenbasis", sagte ein Sprecher von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und fügte hinzu: "Die Studie hat für uns keinerlei Relevanz."
Das Justizministerium und die FDP hielten dagegen. Die Studie zeige, "dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler. Die Speicherung von Daten ohne Anlass habe keinen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquoten von Straftaten. FDP-Generalsekretär Patrick Döring erklärte: "Jetzt haben wir es schriftlich: Die Vorratsdatenspeicherung bringt mehr Schaden als Nutzen." In einer Zusammenfassung schreibt das Justizministerium: "Das Argument, ohne Vorratsdatenspeicherung werde erfolgreiche Ermittlungsarbeit verhindert oder unzumutbar erschwert und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt, trägt nicht mehr."
Friedrichs Sprecher Jens Teschke konterte: "Für uns steht fest, dass die Strukturen organisierter terroristischer und krimineller Netzwerke nur mit Vorratsdatenspeicherung aufgedeckt werden können." Leutheusser-Schnarrenberger stehe "ganz klar in der Pflicht", einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die EU-Vorgaben erfülle und die vorgeschriebene sechsmonatige Mindest-Speicherfrist enthalte. Seit dem Stopp der bis dahin geltenden Datenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht im März 2010 habe das Bundeskriminalamt 5500 Auskunftsbitten an Telefon- und Internetprovider gerichtet. In mehr als 80 Prozent der Fälle hätten diese unbeantwortet bleiben müssen. Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich dagegen für Verhandlungen über das von ihr als Kompromiss vorgeschlagene "Quick-Freeze-Verfahren" aus, bei dem Daten nur in besonderen Verdachtsfällen eingefroren werden sollen.
SEIBERT: NOCH INTENSIVE GESPRÄCHE NOTWENDIG
Bundeskanzlerin Angela Merkel ließ vorsichtige Unterstützung für die EU-Vorgaben erkennen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Deutschland sei zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Zugleich betonte er, zunächst müsse die neue Studie ausgewertet werden. Danach seien sehr intensive Gespräche zwischen beiden Ressorts notwendig.
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg kommt in der Studie zu dem Ergebnis, dass der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht als Ursache für Veränderungen bei der Aufklärungsquote herangezogen werden könne. Die Wissenschaftler werteten neben eigenen Quellen umfangreiche Datensammlungen aus - etwa die Aufklärungsquoten von 1987 bis 2010 aber auch Daten von Ländern, in denen eine Zeit lang die Vorratsdatenspeicherung galt.
Anders als die Union sehen Leutheusser-Schnarrenberger und die FDP keinen Zeitdruck zur Umsetzung der EU-Richtlinie und verweisen darauf, dass die EU-Kommission die Richtlinie derzeit überarbeitet. Für die im Umfragetief steckende FDP, die sich auch als Bürgerrechtspartei versteht, dient das Thema nicht zuletzt der eigenen Profilierung.
Entsprechend sprangen zahlreiche FDP-Politiker ihrer Justizministerin bei. Generalsekretär Döring sagte, die Vorratsdatenspeicherung beschütze den Bürger nicht vor Gefahr, gefährde aber "anhaltend und anlasslos unser aller Daten". Die Union dürfe sich einer vernünftigen Lösung nicht länger verwehren. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte dagegen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" von Samstag, die Sicherung elektronischer Spuren könne genauso wichtig sein wie die Sicherung von Fingerabdrücken oder Fußspuren am Tatort.
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