Zahl ärztlicher Behandlungsfehler steigt- 2011 99 Tote

Dienstag, 19. Juni 2012, 16:11 Uhr
 

Berlin (Reuters) - Immer mehr Patienten beklagen sich über Behandlungsfehler von Ärzten - und bekommen Recht:

Nach Angaben der Bundesärztekammer gingen bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im vergangenen Jahr 11.107 Anträge auf Schadenersatz ein, 91 mehr als im Jahr 2010. Von den bearbeiteten 7452 Anträgen konnte bei fast einem Drittel (2287 Fällen) ein Behandlungsfehler oder eine ungenügende Risikoaufklärung nachgewiesen werden, was einem Zuwachs um 88 Fälle entspricht.

1901 Mal führte eine falsche ärztliche Behandlung zu einem Gesundheitsschaden, der eine Entschädigung begründete. 99 Patienten starben gar an den Folgen des Ärzte-Pfuschs - zwölf mehr als im Jahr davor. 196 trugen einen schweren dauerhaften Schaden davon; 525 einen leichten bis mittleren Dauerschaden. 277 wurden zwar nicht für immer aber dennoch schwer geschädigt.

Den häufigsten Anlass für Beschwerden boten wie im Vorjahr Knie- und Hüftgelenksoperationen mit 580 Anträgen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Bei der Kniegelenkarthrose stieg die Zahl der nachgewiesenen Fehler (71 Fälle) und bei den Brüchen am Unterarm (65 Fälle) leicht an.

RÜCKLÄUFIGE FEHLERZAHL BEI BRUSTKREBS-BEHANDLUNG

Bei der Behandlung von Brustkrebs durch niedergelassene Ärzte ist die Zahl der nachgewiesenen Fehler hingegen rückläufig. 15 Fälle konnten hier 2011 nachgewiesen werden. 2010 waren es noch 29 Fehler, was verglichen mit den Daten fünf Jahre zuvor schon einer Halbierung entsprach.

Durch die bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen wird Schätzungen zufolge gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle öffentlich. Allerdings gibt es eine hohe Dunkelziffer. Die Stellen bieten eine Begutachtung durch unabhängige Experten sowie eine außergerichtliche Streitschlichtung an. Der Patient kann gebührenfrei überprüfen lassen, ob sein Vorwurf gerechtfertigt ist. In 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen von beiden Parteien akzeptiert.

Der Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Andreas Crusius, versprach, die Daten würden sorgfältig ausgewertet. Die Ergebnisse würden für Fortbildungen und Veranstaltungen zur Qualitätssicherung aufbereitet. Eine völlig fehlerfreie Behandlung werde es aber nie geben. Ziel müsse daher sein, das Risiko so klein wie irgend möglich zu halten.

Ärztliche Behandlungsfehler bilden seit langem Anstoß für politische Diskussionen. Das Bundeskabinett verabschiedete im Mai einen Gesetzentwurf, um die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen zu verbessern. Das Vorhaben muss noch vom Bundestag beraten werden und soll 2013 in Kraft treten.