Union hält Schutz Unschuldiger in BKA-Gesetz für ungenügend

Dienstag, 22. April 2008, 13:21 Uhr
 

Berlin (Reuters) - Die Unionsfraktion sieht unschuldige Staatsbürger im Entwurf des neuen BKA-Gesetzes nicht ausreichend vor Ausspähungen geschützt.

Jeder Bürger, von dem keine terroristische Gefahr ausgehe, müsse sicher sein, dass in seinen Privaträumen keine Beobachtung und kein Abhören stattfinde, sagte der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen am Dienstag in Berlin. "Das ist durch den jetzigen Referentenentwurf so nicht sichergestellt", bemängelte er. Dies sei die gemeinsame Ansicht des geschäftsführenden Fraktionsvorstandes.

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass auch Wohnungen Unbeteiligter observiert werden können, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Terrorverdächtiger sie aufsucht. Röttgen forderte: "Unbeteiligte Staatsbürger müssen sicher sein, dass sie nicht Gegenstand staatlicher Überwachungsmaßnahmen werden." Diese Grenze dürfe nicht überschritten werden.

Grundsätzlich gebe es in seiner Fraktion eine breite Unterstützung zu dem Gesetz, sagte der CDU-Politiker. Es stelle sicher, dass das Bundeskriminalamt im Kampf gegen internationalen Terrorismus künftig auch vorbeugend eingreifen könne. Es erhalte damit Befugnisse, die jede Landespolizei bereits zur Abwehr anderer Gefahren habe.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries hatten sich vergangene Woche nach monatelangem Streit auf einen Entwurf für das neue BKA-Gesetz und die darin enthaltene Online-Durchsuchung geeinigt. Auf Kritik stößt allerdings die geplante Möglichkeit zur Videoüberwachung in Wohnungen.