"Focus" muss Behauptung über BKA richtigstellen

Dienstag, 22. April 2008, 17:18 Uhr
 

Karlsruhe (Reuters) - Das Nachrichtenmagazin "Focus" muss einen Bericht richtigstellen, wonach das Bundeskriminalamt (BKA) Geheimdossiers zur Aufdeckung eines Informanten gefälscht haben soll.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Dienstag einer Klage des Bundsinnenministeriums statt: "Focus" müsse den umstrittenen Bericht nachträglich korrigieren, da er falsche Behauptungen enthalte. Das Magazin hatte 2005 berichtet, das BKA habe Geheimakten über den islamischen Terroristen Abu Mousab al Zarqawi gefälscht. Damit habe die Behörde eine undichte Stelle in den eigenen Reihen finden wollen. Mit seiner Entscheidung bestätigte der BGH entsprechende Urteile der Vorinstanzen. (Az.:

VI ZR 83/07)

Der "Focus" hatte berichtet, das BKA habe auf der verzweifelten Suche nach der undichten Stelle streng geheime Informationen über den früheren Al-Kaida-Chef im Irak Zarqawi gefälscht. So seien vor der Verteilung des Dossiers an verschiedene Referate des BKA auch Telefonnummern mit unauffälligen Zahlendrehern versehen worden. Das Leck in den eigenen Reihen sei jedoch nicht gefunden worden.

Das Bundesinnenministerium hatte in den Vorinstanzen recht bekommen. Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatten in dem Artikel eine falsche Tatsachenbehauptung gesehen, die in der Öffentlichkeit richtiggestellt werden muss. Dem schloss sich der BGH jetzt an. Der "Focus" habe im Prozess nicht beweisen können, dass die Behauptungen wahr seien. Das BKA gab nach Angaben des Senats in der Verhandlung zwar zu, dass es mehrere Versionen des Dossiers gab. Es bestreitet jedoch, die Akten bewusst manipuliert zu haben.

Weiter könne auch einer Behörde wie dem BKA Richtigstellung zustehen, wenn sie durch falsche Berichte in ihrer Arbeit beeinträchtigt werde, entschied der BGH. Der Artikel vermittle den Eindruck, dass das BKA Geheiminformationen zweckwidrig einsetze, hatte die Anwältin des Bundesinnenministeriums, Cornelie von Gierke, in der mündlichen Verhandlung des BGH argumentiert. Das mindere das Ansehen des Amtes in der Öffentlichkeit.