Bundeskabinett lässt Verordnung zu Einbürgerungstest passieren
Berlin (Reuters) - Einbürgerungswillige Ausländer müssen künftig Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.
Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die Rechtsverordnung des Innenministeriums zum umstrittenen Einbürgerungstest. Damit wird der Fragenkatalog zum 1. September dieses Jahres obligatorisch. Der Test enthält 300 allgemeine Fragen zum Leben in der Demokratie, zur deutschen Geschichte und zu gesellschaftlichen Gegebenheiten in der Bundesrepublik. Die Verordnung regelt zudem die Lerninhalte der ebenfalls verbindlichen Einbürgerungskurse.
"Der Test ist angemessen und überfordert niemanden", erklärte Innenminister Wolfgang Schäuble. Die vorab veröffentlichten Fragen hatten eine kritische Debatte ausgelöst. Schäuble sagte, missverständliche Formulierungen oder Ungenauigkeiten seien inzwischen beseitigt. Es werde lediglich Grundwissen über die Rechte und Pflichten als deutscher Staatsbürger und die Lebensverhältnisse abgefragt.
Feldversuche hätten gezeigt, dass über 70 Prozent der Befragten richtig geantwortet hätten, erklärte Schäuble. Dabei seien zum Beispiel Schüler mit und ohne Migrationshintergrund sowie Teilnehmer an Integrationskursen als Vergleichsgruppen getestet worden. "Das beweist, dass die Testfragen von der Zielgruppe verstanden und korrekt gelöst werden können", erklärte Schäuble. In den 60-stündigen Kursen könne auf komplexere Fragen eingegangen und das Wissen vertieft werden.
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