Widerstand in Ländern gegen Bundeswehr-Einsatz im Innern

Dienstag, 7. Oktober 2008, 19:56 Uhr
 

Berlin (Reuters) - In den Ländern regt sich entschiedener Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung des Bundeswehr-Einsatzes im Innern.

Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kritisierte am Dienstag, die von der Bundesregierung angestrebte Verfassungsänderung gehe weit über das Nötige hinaus. Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) kündigte Widerstand an. Zudem gibt es innerhalb der großen Koalition offenbar unterschiedliche Interpretationen, ob der Abschuss gekaperter Passagierflugzeuge mit Unschuldigen an Bord gestattet werden soll. Der Verband der Jetpiloten bei der Bundeswehr kritisierte die Pläne als Mogelpackung.

Körting kritisierte, die Bundesregierung wolle bei besonders schweren Unglücksfällen generell den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren gestatten. Verfassungsrechtlich sei eine solche Generalklausel aber bedenklich, da eigentlich allein die Abwehr eines terroristischen Angriffs aus der Luft oder von See geregelt werden solle. Diese Ausnahmesituation müsse im Gesetz so eng wie möglich beschrieben werden, sagte er dem "Tagesspiegel" (Mittwochausgabe). Auch Goll kritisierte die Pläne. Für die innere Sicherheit sei die Bundeswehr nicht zuständig, sagte er der "Netzeitung". Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) forderte vom Bund detaillierte Informationen und erklärte, das Vorhaben berühre in erheblichem Maß die Zuständigkeit der Länder.

Zugleich wurden innerhalb der Koalition unterschiedliche Interpretationen des Kompromisses erkennbar. "Sobald unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen, darf ein Flugzeug selbstverständlich nicht abgeschossen werden", sagte der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold Reuters. Menschenleben dürften im Gesetz nicht gegen Menschenleben abgewogen werden. Dazu habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz 2006 eine klare Aussage getroffen. Ausnahmen seien nur möglich, wenn es sich um unbemannte oder nur mit Extremisten besetzte Flugzeuge handle.

Damit interpretiert die SPD die Koalitionseinigung über den Bundeswehreinsatz im Innern offenbar weniger weitgehend als die Union. Am Montag war bekanntgeworden, dass die Bundesregierung sich bei einem Terrorangriff die Möglichkeit offenhalten will, als Waffe genutzte Flugzeuge von der Bundeswehr abschießen zu lassen. Basis dafür soll eine Grundgesetzänderung sein, die die Möglichkeiten zum Einsatz der Armee im Innern ausweitet. Der Abschuss gekaperter Passagierflugzeuge ist darin allerdings nicht ausdrücklich geregelt, was Raum für Interpretationen lässt.

Die Vereinigung der Jetpiloten bei der Bundeswehr kritisierte die Pläne als zu vage. Die geplante Regelung biete den Piloten weiter keine ausreichende rechtliche Grundlage, um im Falle eines Abschussbefehls Rechtssicherheit zu haben, sagte der Chef des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge, Thomas Wassmann, Reuters. Es drohe weiter die Gefahr, dass ein Bundeswehr-Pilot, der auf Befehl ein Flugzeug abschieße, mit den juristischen, finanziellen und psychologischen Konsequenzen alleingelassen werde. "Für mich sieht das aus wie der Versuch, sich durch die Hintertür eine Option offenzuhalten, die es eigentlich nicht gibt", bemängelte Wassmann.