Ex-Siemens-Vorstand Feldmayer verlangt Freispruch

Mittwoch, 19. November 2008, 17:36 Uhr
 

Nürnberg/München (Reuters) - Der frühere Siemens-Vorstand Johannes Feldmayer hält sich im Prozess um Millionenzahlungen an die Arbeitnehmerorganisation AUB für unschuldig.

Seine Verteidiger verlangten am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth Freispruch für ihren Mandaten, dem Untreue und Steuerhinterziehung zur Last gelegt weden. Der Münchner Industriekonzern finanzierte die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB), um ein Gegengewicht zur IG Metall aufbauen, das dem Management wohlwollender gegenübersteht als die Gewerkschaft.

Die Staatsanwaltschaft fordert, Feldmayer für dreieinhalb Jahren ins Gefängnis zu schicken. Sie sieht es als erwiesen an, dass der frühere Top-Manager 30,3 Millionen Euro veruntreut und Beihilfe zur Hinterziehung von fünf Millionen Euro Steuern geleistet hat. Der damalige AUB-Chef Wilhelm Schelsky habe ihm bei der Untreue geholfen und selbst dem Fiskus 8,5 Millionen Euro an Steuern vorenthalten. Das Urteil gegen Feldmayer soll am kommenden Montag (13:00 Uhr) fallen.

Feldmayer hatte eingeräumt, 2001 einen Vertrag mit Schelsky zur verdeckten Finanzierung der AUB unterschrieben zu haben. Die Steuerhinterziehung bei Siemens könne ihm aber nicht zur Last gelegt werden, argumentierten seine Verteidiger. "Für die Steuererklärung verantwortlich ist der Finanzvorstand", sagte Anwalt Martin Reymann-Brauer.

Auch der Untreue habe sich Feldmayer mit den Millionentransfers nicht schuldig gemacht, ergänzte Anwalt Hans Kudlich. Dem Konzern sei kein Vermögensschaden entstanden - im Gegenteil. "Durch die Förderung der AUB haben sich Vorteile für Siemens ergeben, die die Zahlungen mehr als kompensiert haben." Diese Einschätzung teilt auch Schelskys Verteidiger Jürgen Lubojanski. Sein Mandant habe folglich keine Beihilfe geleistet. Durch sein Sportsponsoring mit Siemens-Geldern habe Schelsky das Unternehmen auch nicht betrogen, da die geförderten Vereine für die AUB warben. Daher sei er nur für seine eigenen Steuerdelikte haftbar zu machen.

BEWÄHRUNG FÜR MÜNCHENER SCHMIERGELDSÜNDER

Unterdessen verurteilte das Landgericht München zwei frühere Siemens-Angestellte wegen ihrer Rolle in der Schmiergeldaffäre zu Bewährungsstrafen. Die beiden ehemaligen Mitarbeiter der Kommunikationstechniksparte hatten gestanden, an Schwarzgeldtransfers und Korruption vor allem in Russland und Nigeria beteiligt gewesen zu sein. Die Kammer verhängt gegen den Jüngeren eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe von 10.200 Euro. Der Ältere wurde mit neun Monaten auf Bewährung und einer Zahlung von 20.000 Euro bestraft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Richter Peter Noll gestand den beiden zu, das System der schwarzen Kassen sei "nicht auf ihrem Mist gewachsen". Sie hätten nur Zahlungsentscheidungen des bereits verurteilten Siemens-Direktors Reinhard Siekaczek ausgeführt. "Die Loyalität der Mitarbeiter ist von Vorgesetzten in der Firma missbraucht worden", sagte Noll.

Bei Siemens sind rund 1,3 Milliarden Euro in dunkle Kanäle geflossen. Der Konzern hat für den größten Korruptionsskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte bislang Folgekosten und Steuernachzahlungen von rund drei Milliarden Euro verbucht.