Bundestag stellt persönliche Daten unter stärkeren Schutz

Freitag, 3. Juli 2009, 19:36 Uhr
 

Berlin (Reuters) - Persönliche Daten stehen künftig unter einem besseren Schutz.

Der Bundestag beschloss am Freitag eine Verschärfung des Datenschutzrechts, wonach personenbezogene Informationen nur noch mit Einwilligung des Betroffenen zum Adresshandel verwendet werden dürfen. Auch die Weitergabe der Daten zu Werbezwecken oder für die Meinungsforschung wird an das Einverständnis des Bürgers geknüpft. Gestattet bleibt allerdings die Nutzung von Datenlisten, auf denen Personengruppen nach Beruf, Adresse, Alter oder Name erfasst sind. Marktbeherrschende Unternehmen dürfen die Freigabe der Daten aber nicht mehr durch eine Kopplung mit einem Vertragsabschluss erzwingen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte die neue Regelung. Es sei unbefriedigend, dass die Verwendung von Daten wie Name, Adresse, Beruf, Geburtsjahr oder Titel für Werbezwecke nicht generell an die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen geknüpft werde, sagte er. Insgesamt zeigte sich Schaar dennoch zufrieden mit der Neuregelung. Die Herkunftskennzeichnung von Daten schaffe Transparenz und stelle deshalb eine Verbesserung dar. Auch die Informationspflicht über Verstöße wertete er als Fortschritt, ebenso weiterreichende Ahndungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sowie Änderungen beim Datenschutz für Arbeitnehmer.

Zugleich kritisierte der Datenschützer allerdings die Rolle der Wirtschaft bei der Gesetzesreform. "Es hat hier eine Lobby-Kampagne gegeben, die ihresgleichen sucht", sagte Schaar. Dies habe beim Bundestag Wirkung gezeigt. 80 Prozent dessen, was an Reformen zugesagt worden sei, hätten es aber auch in das Gesetz geschafft.