Bundestag stärkt Rechte von Verbrauchern bei Anlageberatungen
Berlin (Reuters) - Als Konsequenz aus der Finanzkrise hat der Bundestag die Rechte von Verbrauchern bei Geldanlagen gestärkt.
Nach dem am Freitag verabschiedeten Gesetz werden Finanzberater verpflichtet, ein schriftliches Protokoll des Gesprächs zu erstellen und dem Anleger auszuhändigen. Das Schriftstück muss Anlass und Dauer der Beratung, die persönliche Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden enthalten. Auch muss daraus hervorgehen, welche Empfehlungen dem Kunden gegeben wurden.
Auch nach einer telefonischen Anlageberatung muss dem Kunden ein Protokoll des Gesprächs zugeschickt werden. Von einem bereits abgeschlossenen Geschäft besteht bis zu einer Woche nach Zugang des Protokolls ein Rücktrittsrecht.
Bislang können Anleger meist nicht gerichtsfest beweisen, wenn sie falsch beraten wurden. Schadensersatzforderungen sind somit meist ausgeschlossen.
Auch wird mit dem Gesetz die Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen einer Falschberatung verlängert. Statt nach drei Jahren sollen die Ansprüche erst nach zehn Jahren verjähren. Sie werden damit den üblichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst. Hintergrund ist, dass Anleger oft erst nach Jahren von ihren Ansprüchen erfahren.
Zwar muss die Länderkammer dem Gesetz nicht zustimmen, doch erwägt Bayern die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Die bayerische Justizministerin Beate Merk kritisierte, dass das Beratungsprotokoll nur vom Berater nicht aber vom Anleger unterschrieben werden müsse. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mahnte Bayern, das Gesetz passieren zu lassen. Nach der Bundestagswahl müsse der Anlegerschutz weiter verbessert werden, doch komme es jetzt darauf an, die guten Regelungen des Entwurfs zur Geltung zu bringen.
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