Regierung will strenge Vorgaben für Privatkassen-Wechsel

Montag, 26. Mai 2008, 17:08 Uhr
 

Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will den im nächstem Jahr möglichen Wechsel langjähriger Privatversicherter in eine andere Privatkasse erschweren.

Wie Gesundheits- und Finanzministerium am Montag in Berlin bekanntgaben, verständigten sich ihre Experten darauf, dass Kassenwechsler zunächst für zwei Jahre in dem neuen und meist unattraktiven Basistarif verbleiben müssen. Erst danach sollen sie in einen höherwertigen Tarif der neuen Kasse aufsteigen können.

Durch die im vergangenen Jahr beschlossene Gesundheitsreform sind die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet, einen solchen Basistarif zu schaffen. Er entspricht im Wesentlichen den Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesen Tarif sollen ehemalige Versicherte zurückkehren können, die ihren Versicherungsschutz verloren haben.

Aber auch langjährige Privatversicherte erhalten in der ersten Jahreshälfte die Möglichkeit, in einen beliebigen Basistarif einer Kasse zu wechseln. Dabei können sie einen Teil der angesparten Altersrückstellungen mitnehmen, was bisher nicht möglich ist. Altkunden können den Basistarif nutzen, um über ihn in einen höherwertigen Tarif einer anderen Kasse zu wechseln. Die private Krankenversicherung (PKV) fürchtet jedoch, dass es nächstes Jahr zu Wanderungsbewegungen kommt, die einigen Kassen schwer schaden könnten.

Um dies zu unterbinden, verständigten sich die Fachleute von Ministerien, BaFin und privater Krankenversicherung nun darauf, dass die Wechsler für zwei Jahre im Basistarif bleiben müssen, bevor sie in einen attraktiveren Volltarif der neuen Kasse wechseln können. Für Wechselwillige entsteht neben der ohnehin auf ein halbes Jahr befristeten Wechselmöglichkeit und der Tatsache, dass nur ein Teil der Rücklagen mitgenommen werden kann, damit eine zusätzliche Hürde.

Der PKV-Verbandsvorsitzende Reinhold Schulte verteidigte die geplante Regelung. Es sei nie politischer Wille gewesen, dass der Basistarif als Vehikel missbraucht werden könne, um Bestandsversicherte auf diesem Weg unmittelbar in einen anderen Tarif weiterzuleiten. Damit nicht nur gesunde Versicherte in höherwertige Tarife wechselten, sei die Mindestverweildauer zwingend.

Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, sagte, es handele sich um einen Diskussionsstand auf Arbeitsebene, aus dem eine Verordnung werden müsse. "Ich glaube, das ist eine ordentliche Lösung", sagte er. Der Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung werde damit nicht behindert. Vielmehr sei es eine wichtige Neuerung der Gesundheitsreform, dass es künftig überhaupt Wettbewerb in der PKV gebe.

Seinen Angaben zufolge wurde zudem beschlossen, dass es für den Basistarif künftig für bisher nicht-versicherte Neumitglieder keine Wartezeit von drei Monaten geben soll, nach der Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen können.