Regierung will Abschuss von Passagierflugzeugen ermöglichen
Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will nun doch den Abschuss gekaperter Flugzeuge ermöglichen.
Ein Einsatz der Bundeswehr könne erwogen werden, wenn ein Angriff auf das Gemeinwesen oder den Bestand des Staates zu befürchten sei, erklärte eine Sprecherin der Justizministeriums am Montag in Berlin. Nach jahrelangem Streit über die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes einigte sich die Koalition damit auf einen Kompromiss. Auslöser des Konflikts war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2006 den Abschuss von Flugzeugen mit Unschuldigen an Bord untersagt hatte. Die Opposition kritisierte das Vorhaben scharf und sprach von einem gravierenden Umbau der Sicherheitsarchitektur.
Anders als die rot-grüne Vorgängerregierung will die große Koalition den Abschuss entführter Flugzeuge nicht mehr explizit in einem eigenen Gesetz verankern. Die Politik reagiert damit auf die Vorgabe der Verfassungsrichter, die eine gesetzliche Ermächtigung zur Tötung unschuldiger Menschen als unvorstellbar bezeichnet hatten. Stattdessen wollen die Koalitionäre nun den Artikel 35 der Verfassung ergänzen, der die Amtshilfe zwischen den Behörden regelt.
Dort solle festgeschrieben werden, dass die Bundesregierung den Einsatz der Bundeswehr anordnen kann, "wenn zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht ausreichen", sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Angriffe mit Passagierflugzeugen als Waffe würden allerdings auch künftig nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Der entscheidende Satz zum Abschuss von Flugzeugen wird nach dem Willen der Regierung lediglich in der Begründung für die Verfassungsänderung stehen: Danach können "Einsätze, bei denen Dritte betroffen sind, vor der Rechtsordnung Bestand haben", wie es die Sprecherin des Innenministeriums formulierte.
Die Bundesregierung bezieht sich damit auf mehrere Sonderfälle, die die Verfassungshüter in ihrem Verbotsurteil festgeschrieben hatten. So ließen die Karlsruher Richter ihre Position für den Fall offen, dass ein Angriff auf die Beseitigung des Gemeinwesens und der freiheitlichen Rechtsordnung zielt.
Nur bei einer Attacke, die die Grundfesten des Staates erschüttert, kann es nach Einschätzung der Bundesregierung eine Ausnahme vom Abschuss-Verbot der obersten Richter geben. Die Verantwortung für den Abschussbefehl liegt damit im Ermessen des Verteidigungs- oder Innenministers. "Derjenige, der Entscheidungsträger in der konkreten Situation ist, wird zu entscheiden haben, ob es sich um einen Angriff, der auf die Beseitigung des Gemeinwesens gerichtet ist, handelt oder nicht", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums.
Unklar ist, ob die Verfassungsrichter dieser Interpretation ihres Urteils folgen werden. Schon einmal erteilte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier den Plänen von Innenminister Wolfgang Schäuble einen Dämpfer. Die obersten Richter hätten in ihrem Urteil zwar den Fall eines Angriffs auf die freiheitliche Rechtsordnung offengelassen, sagte er dem "Spiegel". Der Abschuss einer Passagiermaschine, die von Terroristen als Tatwaffe benutzt werde, sei aber kein solcher Fall.
Scharfe Kritik ernteten die Regierungspläne von der Opposition. "Den Abschuss von Passagiermaschinen kann auch eine Grundgesetzänderung nicht ermöglichen", warnte der Grünen-Sicherheitsexperte Wolfgang Wieland. Dies verbiete der Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Menschenwürde schützt und nicht geändert werden darf. Die SPD sei mit ihrem Widerstand gegen Schäuble eingeknickt. FDP und Gewerkschaft der Polizei betonten, die neue Regelung dürfe nicht einem generellen Bundeswehreinsatz im Innern den Weg ebnen. Die Linkspartei warnte davor, dass die Bundeswehr demnächst bei Demonstrationen eingesetzt werden könne.
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