Steinbrück will Schweiz auf "Schwarze Liste" setzen
Berlin/Paris (Reuters) - Deutschland will zusammen mit über einem Dutzend weiterer Industrieländer im Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb eine härtere Gangart anlegen.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück forderte am Dienstag die Schweiz neben Andorra, Liechtenstein und Monaco auf die "Schwarze Liste" kooperationsunwilliger Steuerparadiese der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu setzen.
"Die Schweiz bietet Bedingungen, die deutsche Steuerzahler einladen, Steuern zu hinterziehen", beklagte Steinbrück nach einer OECD-Ministerkonferenz in Paris. "Deshalb gehört die Schweiz nach meiner Auffassung auf eine solche Liste." Das Land sei nur bereit, in Fällen von erwiesener Steuerhinterziehung zusammenzuarbeiten. Um derartige Vorgänge aber zu belegen, sei man aber auf genaue Informationen angewiesen. Diese liefere die Schweiz nicht. "Und das ist das Problem", unterstrich der Finanzminister.
Frankreichs Haushaltsminister Eric Woerth hatte die zuständigen Minister aus 17 anderen OECD-Ländern eingeladen, um über das Thema unfairer Steuerwettbewerb zu beraten. Das Gastgeberland drängte zu einer Aktualisierung der "Schwarzen Liste" der OECD. Namen von Länder nannte Woerth aber nicht. Nach Angaben des deutschen Finanzministeriums zeigten sich die Konferenzteilnehmer entschlossen, Schritte gegen Staaten zu ergreifen, die nicht bereit sind, gemäß den OECD-Grundsätzen für einen fairen Steuerwettbewerb zu handeln. Für keinen Staat oder Finanzstandort dürfe sich schädlicher Steuerwettbewerb auf Kosten anderer auszahlen.
Steinbrück kündigte an, neben der internationalen Kooperation werde Deutschland nationale Maßnahmen auf den Weg bringen. So sei vorgesehen, Banken und Versicherungen stärker zu beaufsichtigen, die Niederlassungen in Offshore-Finanzzentren unterhielten. Die Einhaltung von Sorgfaltspflichten solcher Firmen für den gesamten Konzernbereich einschließlich der Niederlassungen in Steueroasen sollten "konkretisiert" werden.
Im deutschen Steuerrecht sollen nach Steinbrücks Worten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass für Staaten und Gebiete, die nicht gemäß den OECD-Grundsätzen handeln, "die Steuerbefreiung für Dividenden ausgesetzt werden kann". Der Betriebsausgabenabzug bei Geschäftsbeziehungen soll in diesen Fällen eingeschränkt werden können. Die Entlastung von der deutschen Quellensteuer könne versagt werden, wenn Dividenden und Lizenzgebühren an Gesellschaften fließen, deren Anteilseigner in Steueroasen sitzen. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten im Bereich Kapitaleinkünfte sollen verschärft werden.
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