EU-Reformvertrag nimmt entscheidende Hürde
Karlsruhe (Reuters) - In Deutschland hat der EU-Vertrag von Lissabon eine entscheidende Hürde genommen.
Das Bundesverfassungsgericht billigte am Dienstag in Karlsruhe das Zustimmungsgesetz zu dem Reformwerk, forderte aber vor seiner Ratifizierung, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat bei Entscheidungen der Europäischen Union gesetzlich neu zu regeln. Vertreter der großen Koalition sagten umgehend zu, dies noch vor der Bundestagwahl abzuschließen. Dann wären in Deutschland die Voraussetzungen dafür geschaffen, die im Lissabon-Vertrag vorgesehene Übertragung von nationalen Zuständigkeiten auf die EU einzuleiten.
"Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", brachte Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle das Urteil auf eine knappen Nenner. Dies bedeutet, dass die EU von Deutschland keinen Freibrief bekommt, weitere Zuständigkeiten ohne weiteres an sich zu ziehen. Vielmehr müssen Bundestag und Bundesrat die EU in jedem Einzelfall dazu ermächtigen. Dieses Verfahren muss im neuen Begleitgesetz festgeschrieben werden, vorher kann Bundespräsident Horst Köhler das Zustimmungsgesetz nicht unterschreiben.
RICHTER BEHALTEN SICH WEITERE PRÜFUNGEN VOR
Ausdrücklich behalten sich die Verfassungsrichter vor, auch in Zukunft die Kompetenzverteilung zwischen EU und Deutschland zu überprüfen. Die souveränen Mitgliedsstaaten müssten in der Lage bleiben, "die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse" zu gestalten, heißt es. Deswegen müsse es enge Grenzen etwa bei der Übertragung von Hoheitsrechten bei Polizei und Militär, Strafrecht, steuerlichen Grundsatzentscheidungen und Bildung geben.
Die Novelle des Begleitgesetzes soll nach Angaben aus den Koalitionsfraktionen in Sondersitzungen Ende August erstmals im Bundestag beraten und am 8. September beschlossen werden. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen erklärte, die Koalition werde auf die Opposition zugehen, um das Gesetz auf eine möglichst breite Basis zu stellen.
In Karlsruhe hatten unter anderem die Bundestagsfraktion der Linken und der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler geklagt. Links-Fraktionschef Gregor Gysi begrüßte ebenso wie Gauweiler den Urteilsspruch. Auf die Frage, ob sie auch gegen das novellierte Begleitgesetz Verfassungsklage einreichen und dadurch die Ratifizierung noch weiter hinauszögern würden, antworteten beide ausweichend und betonten, zunächst seien sie zur Mitwirkung im anstehenden Gesetzgebungsverfahren aufgefordert worden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich zuversichtlich, dass noch vor der Bundestagswahl die Voraussetzungen geschaffen werden könnten, um die Ratifikationsurkunde zu hinterlegen. "Ein guter Tag für den Lissabonner Vertrag", resümierte Merkel. Außenminister Frank-Walter Steinmeier, der in Karlsruhe als Vertreter der Bundesregierung an der Urteilsverkündung teilnahm, sagte, der Lissabon-Vertrag müsse nicht neu verhandelt werden. "Der Vertrag kann also ratifiziert werden", sagte Steinmeier. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso zeigte sich zuversichtlich, dass die Ratifizierung in allen Ländern bis Herbst abgeschlossen werden könne.
Einschließlich Deutschland haben vier der 27 EU-Mitglieder den Lissabon-Vertrag noch nicht ratifiziert. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass der Reformvertrag in Kraft treten kann. In Irland steht eine zweite Volksabstimmung an. Die EU hatte den Iren bestimmte Garantien gegeben, damit im zweiten Anlauf ein Ja erreicht werden kann. In Tschechien und Polen weigern sich bislang die europaskeptischen Präsidenten Vaclav Klaus und Lech Kaczynski, die Ratifizierungsurkunden zu unterschreiben.
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