Verfassungsgericht stärkt Parlament bei Euro-Rettung

Dienstag, 19. Juni 2012, 15:49 Uhr
 

Karlsruhe (Reuters) - Die Bundesregierung darf den Bundestag bei der Euro-Rettung nicht mehr übergehen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte am Dienstag, dass die Regierung das Parlament auch bei eiligen Entscheidungen nicht vor vollendete Tatsachen stellen darf. Nur wenn die Abgeordneten frühzeitig eingebunden würden, sei der notwendige Rückhalt der Bevölkerung gesichert, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Mit dem einstimmigen Urteil gaben die Richter einer Organklage der Bundestagsfraktion der Grünen statt. Sie hatte geklagt, die Regierung habe das Parlament bei der Entscheidung über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM nur unzureichend und zu spät informiert.

Entbrannt war der Streit am Vorgehen von Bundeskanzlerin Angela Merkel beim ESM und dem Euro-Plus-Pakt im Frühjahr 2011. Der Pakt wurde schon im Februar grundsätzlich zwischen Merkel und dem damaligen französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy vereinbart. Doch das Parlament bekam ihn erst am 11. März zu Gesicht, als er von allen Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone abgesegnet worden war. "Zu diesem Zeitpunkt bestand für den Deutschen Bundestag keine Möglichkeit mehr, dessen Inhalt zu diskutieren und durch eine Stellungnahme auf die Bundesregierung einzuwirken", rügten die Richter. Auch der Vertragsentwurf der EU-Kommission zum ESM landete erst mit großer Verspätung auf den Tischen der Parlamentarier.

Staatssekretär Werner Gatzer aus dem Bundesfinanzministerium räumte die Niederlage ein: "Mit der Klarheit hätte ich das nicht erwartet." Nun müsse man mit dem Parlament überlegen, wie die nötige Vertraulichkeit in internationalen Verhandlungen und die Handlungsfähigkeit der Regierung gewährleistet werden könne: "Es erschwert einen Diskussionsprozess, wenn man auch Wasserstände darstellen muss." Dem Gericht zufolge muss die Regierung den Bundestag noch nicht einbeziehen, so lange sie sich selbst noch uneins ist. Doch wenn sie mit Vorschlägen an die Öffentlichkeit gehe oder ihre Position in den Verhandlungen klar sei, gebe es keinen Grund mehr, dies dem Bundestag vorzuenthalten.

Bundestagspräsident Norbert Lammert erklärte, mit dem Urteil sei "erneut die zentrale Stellung des Bundestages als Ort der öffentlichen politischen Auseinandersetzung und der rechtsverbindlichen Entscheidungen bekräftigt worden".

BECK: "BUNDESTAG IST KEIN BITTSTELLER"

Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck sprach von einem "respektlosen Umgang mit dem Bundestag". Die Parlamentarier hatten sich die Unterlagen von ihren Kollegen in Österreich besorgt, denen sie längst vorgelegen hätten. Mit ihrem Vorgehen setze die Bundesregierung dem Parlament praktisch die Pistole auf die Brust: Die Abgeordneten hätten den Beschlüssen nur uneingeschränkt zustimmen können, einzige Alternative wäre gewesen, den Vertrag abzulehnen und damit eine Euro-Krise heraufzubeschwören: "Wir können die Interessen des Volkes nur vertreten, wenn wir informiert sind." Das Gericht habe klargestellt, dass der Bundestag kein Bittsteller sei. "Klatsche für die Bundesregierung", twitterte Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin noch während der Verkündung.

"Demokratie hat ihren Preis. Bei ihr zu sparen, könnte aber sehr teuer werden", sagte Voßkuhle. Gerade weil die europäische Integration die Kompetenzen von den nationalen Parlamenten zu den Regierungen hin verschiebe, müsse der Bundestag schriftlich informiert und eingebunden werden. Das Verfassungsgericht hatte dem deutschen Parlament bei europäischen Verhandlungen bereits mehrfach den Rücken gestärkt. Zuletzt verhinderte der Senat Pläne, Entscheidungen über Finanzhilfen für notleidende Euro-Staaten auf ein geheim tagendes Sondergremium zu übertragen.

Beck und der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Thomas Oppermann, forderten, das Urteil müsse auch in den Verhandlungen zum EU-Fiskalpakt Niederschlag finden. "Die Euro-Rettungsmaßnahmen müssen transparenter und für die Menschen nachvollziehbarer werden", sagte Oppermann. Bundestag und -rat sollen noch im Juni den ESM und den Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin in der EU ratifizieren. Regierungsvertreter erklärten, sie rechneten wegen des Urteils nicht mit Verzögerungen bei der Ratifizierung. Um die Verfassungsmäßigkeit des ESM und des Euro-Plus-Pakts zur Wettbewerbsfähigkeit der EU selbst ging es bei der Klage nicht.