Lange Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger
München (Reuters) - Die beiden Münchener U-Bahn-Schläger sind nach ihrem brutalen Angriff auf einen Rentner wegen versuchten Mordes zu langjähriger Haft verurteilt worden.
Das Landgericht München verurteilte den 21-jährige Serkan A. am Dienstag wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Gefängnis. Auch bei dem 18-jährigen Spyridon L. sah der Richter versuchten Mord als erwiesen an, verhängte aber in seinem Fall eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Reinhold Baier, folgte damit fast vollständig der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung kündigte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) an.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte das Urteil und erklärte, den Türken und den Griechen abschieben zu wollen. "Das Gericht hat die angemessene Antwort auf diese brutale Straftat gefunden", so der CSU-Politiker. "Die klare Konsequenz aus dem Urteil muss sein, dass die Täter nach dem Verbüßen ihrer Haftstrafe das Land verlassen." Das Strafmaß bilde eine gute Grundlage dafür. Herrmann kündigte an, ein entsprechendes Verfahren vorbereiten zu wollen.
Die SPD kritisierte dies als politische Stimmungsmache. Der Spitzenkandidat der Sozialdemokraten für die Landtagswahl Ende September, Franz Maget, sagte, über eine Abschiebung könne erst in einigen Jahren entschieden werden. Das Urteil sei hart, aber nachvollziehbar und könne präventive Wirkung entfalten. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR), die Ordnungsbehörde der Stadt München, trat ebenfalls auf die Bremse: "Bei hier geborenen und aufgewachsen Ausländern beziehungsweise EU-Staatsangehörigen ist trotz des hohen Strafmaßes eine besonders sorgfältige Prüfung der Ausweisung erforderlich", sagte KVR-Referent Wilfried Blume-Beyerle. Eine Entscheidung könne auch erst gefällt werden, wenn das Urteil rechtskräftig sei. Insofern müsse jetzt zunächst eine BGH-Entscheidung abgewartet werden.
RICHTER - TAT WAR VÖLLIG SINNLOS UND UNSITTLICH
Die Täter hatten kurz vor Weihnachten einen 76-Jährigen krankenhausreif geschlagen und fast umgebracht. Auslöser des Überfalls war die Aufforderung des pensionierten Schuldirektors, sich an das Rauchverbot in der Münchner U-Bahn zu halten. Die jungen Männer hatten die Tat, die von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wurde, gestanden. Sie wollten den Rentner aber nach eigenen Angaben nicht töten und erklärten ihr Handeln mit einem übermäßigen Alkoholkonsum.
Der Richter sagte, es handele sich um eine "völlig sinnlose Tat auf sittlich niedrigster Stufe", die von höchster Aggression gekennzeichnet gewesen sei. "Heftigste Tritte und Schläge gegen den alten Mann, der hilflos am Boden lag, belegen unzweifelhaft, dass beide Angeklagten mit einem möglichen Tod rechneten und diesen auch billigten", so Baier. Das Gericht sah auch die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe erfüllt. Die jungen Männer seien durch ihren Alkoholkonsum zwar enthemmt gewesen, trotzdem hätten sie zielgerichtet, koordiniert und überlegt gehandelt. Leicht strafmildernd wirkte sich die schwierige Kindheit der Täter und ihre Entschuldigung aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Jugendstrafe für den jüngeren Angeklagten und zwölf Jahre Haft für den älteren gefordert. Oberstaatsanwalt Anton Winkler sagte, das Urteil sei angemessen. Die Täter seien besonders gnadenlos und menschenverachtend vorgegangen. Es sei purer Zufall, dass das Opfer überlebt habe. Die Verteidiger hatten auf schwere Körperverletzung plädiert und viel niedrigere Freiheitsstrafen verlangt.
Die Tat hatte eine bundesweite Debatte über kriminelle ausländische Jugendliche und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst. Das Thema dominierte den hessischen Landtagswahlkampf, in dem Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit Forderungen nach schärferen Gesetzen polarisierte. Die Täter hatten den Rentner bei der Attacke auch wegen seiner deutschen Nationalität beschimpft.
- Anna Holzer und Christian Krämer -
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