Richter ebnen Weg für Online-Durchsuchungen
Karlsruhe (Reuters) - Deutsche Ermittler dürfen private Computer künftig unter strengen Auflagen ausspähen.
Bei einer konkreten Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates sei die Online-Durchsuchung grundsätzlich zulässig, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Voraussetzung sei allerdings, dass ein Richter dies anordne und intime Daten geschützt blieben oder sofort gelöscht würden. Die obersten Richter ebneten damit den Weg für entsprechende Gesetze in Bund und Ländern.
Das Bundeskriminalamt soll nach dem Willen der Bundesregierung nun rasch die Befugnis zur Online-Durchsuchung bekommen. Das bisher von der SPD blockierte neue BKA-Gesetz könne in sechs bis acht Wochen im Kabinett sein, kündigte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz an.
Das Urteil geht in seiner Bedeutung weit über den engen Bereich der Online-Durchsuchung hinaus. Wegen der rasanten Weiterentwicklung der Technik sei die Privatsphäre des Menschen heute nicht mehr ausreichend vom Grundgesetz geschützt, befanden die Richter. Sie schrieben in ihrem 106 Seiten starken Urteil daher ein neues Grundrecht fest, das die Vertraulichkeit von Computerdaten garantiert. Dieses Grundrecht schränkt nicht nur die Ausspähung des heimischen Computers ein, die das Gericht als besonders schweren Eingriff wertet. Es könnte auch Konsequenzen für die Vorratsdatenspeicherung haben, die ebenfalls in Karlsruhe auf dem Prüfstand steht.
ONLINE-RAZZIEN NUR BEI EXISTENZIELLER BEDROHUNG
Für den Umgang mit der Online-Durchsuchung erließen die Richter klare Leitlinien. "Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist nicht schrankenlos", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. So könne das Instrument zu präventiven Zwecken und zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Es müsse sich jedoch um eine existenzielle Bedrohung handeln, die auch weiter in der Zukunft liegen könne. Zum Schutz weniger wichtiger Rechtsgüter müsse der Staat sich weiter mit anderen Ermittlungsmethoden behelfen.
Außerdem müsse sichergestellt werden, dass der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung geschont werde, sagte Papier. Die Ermittler müssten alle technischen Möglichkeiten nutzen, um diese Daten auszusparen. Da sich dies beim Ausspähen eines Computers aber praktisch nicht vermeiden lasse, müssten unerlaubt erfasste private Dateien sofort gelöscht werden. Zugleich gibt das Urteil den Ermittlern freie Hand, sich unter falscher Identität in Internetforen einzuklinken. Sie dürfen jedoch keine Passwörter knacken, um sich in geschlossene Chats oder E-Mail-Postfächer einzuschleichen.
Auslöser des Grundsatzurteils war eine Klage gegen das Landesgesetz, das dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz das Ausspähen von Computern erlaubte. Diese Regelung erklärten die Richter für nichtig. Geklagt hatte dagegen unter anderem der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP).
BECK - BALANCE VON FREIHEIT UND SICHERHEIT BLEIBT GEWAHRT Fortsetzung...

