Steinbrück beißt in der EU mit Umsatzsteuer-Vorschlag auf Granit
Brüssel (Reuters) - Deutschland und Österreich sind mit ihren Vorschlägen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs in der Europäischen Union erneut gescheitert.
Die EU-Finanzminister konnten sich am Mittwoch in Brüssel nicht darauf einigen, dass Österreich in einem Pilotprojekt die Umkehr der Steuerpflicht vom Verkäufer auf den Käufer einer Ware testen darf. Die deutsche Bundesregierung hatte diese "Reverse Charge" vorgeschlagen, von der sie sich Erfolge im Kampf gegen milliardenschweren Umsatzsteuerbetrug verspricht. Auch die von Deutschland geforderte Reform der Zinsbesteuerungs-Richtlinie, die einstimmig beschlossen werden müsste, hat bisher kaum Aussicht auf Erfolg. Denn Luxemburg und Österreich, die Ausnahmen von der Vorschrift genießen, sind skeptisch.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und sein österreichischer Kollege Wilhelm Molterer sagten nach der Sitzung, sie seien enttäuscht über die mangelnde Unterstützung der anderen EU-Länder für das österreichische Pilotprojekt zur Reverse Charge. Auch diesem hätten alle 27 EU-Länder zustimmen müssen. Steinbrück warf den anderen Ländern und der Kommission vor, nicht entschlossen gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. "Ich mache aus einer gewissen Unzufriedenheit mit Blick auf die Ernsthaftigkeit, in der in Europa Umsatzsteuerbetrug bekämpft wird, keinen Hehl", sagte Steinbrück. Molterer erklärte, Österreich werde in den kommenden Wochen darüber entscheiden, ob es überhaupt noch zu dem Pilotprojekt bereit sei.
STREIT UM STEUERSCHLUPFLÖCHER
Deutschland und Österreich sind allerdings Gegenspieler bei der Zinsbesteuerung. Steinbrück fordert eine Reform der Richtlinie, mit der Steuerhinterziehung bei Kapitalanlagen im europäischen Ausland verhindert werden soll. Die in Deutschland aufgedeckten Fälle massiven Steuerbetrugs über Stiftungen in Liechtenstein hatten im März Fahrt in die Debatte gebracht. Mehrere EU-Länder, darunter Großbritannien, Frankreich und die Niederlande unterstützen Steinbrück.
Nach der seit 2005 geltenden Richtlinie müssen die EU-Länder automatisch Daten über Zinseinnahmen von EU-Ausländern an deren Heimatländer zur Besteuerung weitergeben. Nur für Österreich, Luxemburg und Belgien gilt eine Ausnahme. Sie machen keine Angaben über die Anleger, sondern behalten eine pauschale Abgeltungssteuer von zurzeit noch 15 Prozent ein, die wiederum zu 75 Prozent an die Heimatländer der Kunden überwiesen wird. Diese Regel gilt auch für Liechtenstein und die Schweiz. Doch die abgeführten Beträge sind bisher sehr niedrig. Die Kommission wertet derzeit die Wirksamkeit der Richtlinie aus und soll nach einem Beschluss der Finanzminister bis zum 30. September einen Bericht vorlegen.
Steinbrück forderte, die Kommission müsse dann gleichzeitig Änderungsvorschläge präsentieren. Doch ein EU-Diplomat sagte, die Kommission werde frühestens im Oktober einen Entwurf vorlegen. Deutschland fordert, nicht länger nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen wie Stiftungen zu veranlagen. Außerdem sollten nicht nur Zinserträge, sondern auch Einnahmen von anderen Wertpapieren erfasst werden. Der Luxemburger Haushaltsminister Luc Frieden kritisierte, dass schon Änderungen gefordert würden, bevor man wisse, ob das bestehende System funktioniere. "Es gibt keine Schlupflöcher."
Steinbrück sagte, auch die Stiftungen in Österreich seien "natürlich" ebenfalls Steuerschlupflöcher, die konstruiert seien, um den Fiskus zu beschummeln. "Ich muss das als deutscher Fiskus nicht witzig finden." Molterer verwahrte sich gegen den Vorwurf, Österreich sei ein Steuerparadies. Seine Regierung werde weder das Stiftungsrecht noch das Bankgeheimnis antasten.
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